Häufige Fragen & Antworten

  • Wer kann einreichen?

    Ein Projekt einreichen können sowohl Privatpersonen als auch Firmen, Vereine, Organisationen, Schulen, Universitäten und öffentliche Behörden. Ein Projekt kann dabei auch in Gemeinschaft von mehreren beteiligten Partnern eingereicht werden (unter Angabe eines als primären Ansprechpartner definierten Einreichers).

  • Wann ist Einreichschluss?

    NEUER Einreichschluss: 31. März 2024
    Einreichungen für den Styria (Steiermark) Award sind nicht mehr möglich.

  • Wie kann eingereicht werden?

    Wir empfehlen Ihnen für die Vorbereitung der Unterlagen die Nutzung dieser Vorlage im Word-Format. Bitte beachten Sie, dass die Vollständigkeit und Qualität der Projektbeschreibung ebenfalls mit bewertet wird. Für die Projekteinreichung bitten wir Sie, diese online über diesen Link vorzunehmen, Sie können die Daten aus der Vorlage einfach mit kopieren/einfügen in das Online-Formular übertragen. Von einer Einreichung per Email ersuchen wir Sie aus organisatorischen Gründen abzusehen, da die übermittelten Unterlagen in diesem Fall durch uns manuell erfasst werden müssen. Nur wenn eine Online-Einreichung nicht möglich ist, senden sie bitte Ihre Unterlagen in der ausgefüllten Word-Vorlage an office@energyglobe.at. Eine Übermittlung der Unterlagen per Post ist leider nicht möglich.

  • Wen kontaktiere ich bei Fragen zu einem Projekt?
  • Kann man einreichen, wenn das Projekt kurz vor der Umsetzung steht?

    Für den Energy Globe Award werden nur umgesetzte Projekte oder zumindest weitgehend umgesetzte Projekte berücksichtigt. Umgesetzt bedeutet, dass zumindest ausreichende Ergebnisse für eine Bewertung vorliegen müssen, wie zum Beispiel

    • ein funktionierender Prototyp, oder
    • eine Teilumsetzung von Projekten mit mehreren Ausbaustufen (z.B. wenn in mehreren Tranchen jeweils 10.000 neue Bäume gepflanzt werden, kann das Projekt bereits nach der ersten Umsetzungstranche eingereicht werden; oder wenn ein Schulprojekt übergreifend für 100 Schulen geplant ist und es im Rahmen eines Pilotprojektes im ersten Jahr bereits erfolgreich in zumindest einer Schule umgesetzt wurde).

    Fortlaufende Projekte und Initiativen (z.B. fortlaufende Müllsammel- und Recyclingaktionen) die in diesem Sinne nicht abgeschlossen sind, aber eben bereits konkrete erste Ergebnisse vorweisen können, sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.

  • Können auch Pilotprojekte eingereicht werden?

    Ja, wenn zumindest ein funktionierender Prototyp vorliegt oder bewertbare Ergebnisse vorliegen - siehe auch vorige Frage.

  • Wer ist Einreicher, wenn mehrere Partner beteiligt sind?

    Dies ist vom Einreicher selbst festzulegen.

  • Was ist, wenn das Land des Einreichers nicht mit dem Umsetzungsland übereinstimmt?

    Das Projekt wird dem Umsetzungsland zugeordnet.

  • Können Projekte eingereicht werden, die erst in Planung sind?

    Projekte, von denen aktuell nur eine Planung vorliegt aber noch keine Umsetzungsergebnisse erzielt wurden, können ebenfalls eingereicht werden. Diese sind jedoch vom Erhalt eines Energy Globe Awards ausgeschlossen, werden aber von einem Partner von Energy Globe, der auch Projektfinanzierungen und Startup-Beratung anbietet, separat evaluiert.

  • Wann werde ich über eine Nominierung oder Sieg informiert?

    Die Nominierten werden im Frühjahr des Folgejahres nach der Ausschreibung 2 bis 3 Wochen vor den Verleihungen verständigt.

  • Erhalten Sieger ein Preisgeld?

    Aktuell gibt es kein Preisgeld.

  • Wann und wo findet die Award Verleihung statt?

    Die Veranstaltungsorte variieren und die Nominierten werden zeitgerecht im Vorfeld darüber informiert.

  • Was ist ein nationaler Award?

    Der nationale Energy Globe Award zeichnet das beste Projekt aus allen eingereichten Projekten dieses Landes aus.