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Freihalteflächen im Flächenwidmungsplan von Fels am Wagram

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Freihalteflächen im Flächenwidmungsplan von Fels am Wagram

Marktgemeinde Fels am Wagram, Niederösterreich

Kategorie:Nachhaltige Gemeinde

Ein sorgsamer Umgang mit der örtlichen Flächenwidmung ist einer der größten Verantwortungsbereiche einer Gemeinde. Von großer Bedeutung ist hierbei, dass das nicht vermehrbare Gut Boden nicht leichtfertig vergeudet wird. Die Marktgemeinde Fels am Wagram hat daher in den letzten Jahren auf mehrere Umwidmungsetappen im örtlichen Flächenwidmungsplan eine großflächige Grünland-Freihalteflächen-Landschaftsschutzwidmung verordnet. Dies bedeutet, dass diese Flächen generell von jeglicher baurechtlich genehmigungspflichtigen Bebauung freizuhalten sind. Das Ziel der großflächigen Widmung war, wertvolles Grünland vor jeglicher Bebauung zu schützen, da die Gefahr bestand, dass wertvolle Wald-, Acker- oder Weingartenflächen verloren gegangen wären. In einem intensiven Abstimmungsprozess während der Umwidmungsverfahren konnten jedoch die unbedingt notwendigen Pufferflächen am Rand des bestehenden Baulandes der Ortsgebiete für landwirtschaftlich notwendige Bauwerke festgelegt werden. Mehr als 82 % des Gemeindegebietes wurden jedoch zu Freihalteflächen gewidmet.

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